Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
KümmerKommando – Betreuungs- und Alltagsbegleitungsdienst
gemäß § 45b SGB XI | Nordrhein-Westfalen
§ 1 Anbieter
KümmerKommando
Betreuungs- und Alltagsbegleitungsdienst
Rechtsform: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Daiane De Andrade Melo & Jürgen Quednau GbR
Linnigmannstraße 14
44269 Dortmund
0231 22191180
kontakt@kuemmerkommando.de
Die Gesellschafter handeln gemeinschaftlich gemäß §§ 705 ff. BGB.
§ 2 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen KümmerKommando und seinen Kundinnen und Kunden.
(2) Kundinnen und Kunden sind pflegebedürftige Personen, Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, deren Angehörige oder gesetzliche Vertreter.
(3) Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§ 3 Leistungsangebot
(1) KümmerKommando erbringt nicht-pflegerische Betreuungs- und Entlastungsleistungen, insbesondere:
- Betreuung und Begleitung im Alltag
- Unterstützung bei der Haushaltsführung (Reinigung, Einkäufe, Wäsche)
- Begleitung bei Terminen und Aktivitäten außer Haus
- Gesellschaft, Gespräche, Aktivierung
- Unterstützung bei der Tagesstruktur
- Entlastung pflegender Angehöriger
- Förderung sozialer Kontakte
(2) Grundpflege, Behandlungspflege sowie medizinische oder therapeutische Leistungen sind ausdrücklich nicht Bestandteil des Leistungsangebots.
(3) Die Leistungen können privat oder – bei Vorliegen der Voraussetzungen – über Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI abgerechnet werden.
§ 4 Anerkennung nach Landesrecht NRW
(1) KümmerKommando ist als Angebot zur Unterstützung im Alltag gemäß den landesrechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen anerkannt oder befindet sich im Anerkennungsverfahren.
(2) Eine Abrechnung mit der Pflegekasse ist nur möglich, wenn:
- ein Pflegegrad (1–5) vorliegt und
- ausreichendes Budget nach § 45b SGB XI vorhanden ist.
§ 5 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Vereinbarung,
- elektronische Bestätigung oder
- mündliche Absprache mit anschließender Leistungserbringung.
(2) Vertragsbestandteile sind:
- diese AGB
- die individuelle Leistungsvereinbarung
- die jeweils gültige Preisliste.
§ 6 Leistungsdurchführung
(1) Umfang, Dauer und Häufigkeit der Betreuung werden individuell vereinbart.
(2) KümmerKommando behält sich vor, Betreuungskräfte aus organisatorischen Gründen zu wechseln (z. B. Krankheit, Urlaub).
(3) Die Betreuung erfolgt zu vereinbarten Zeiten. Verzögerungen durch höhere Gewalt begründen keinen Schadensersatzanspruch.
§ 7 Preise und Vergütung
(1) Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste von KümmerKommando.
(2) Die Abrechnung erfolgt:
- direkt mit der Pflegekasse (bei Abtretung) oder
- privat mit der Kundin / dem Kunden.
(3) Private Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
§ 8 Abrechnung mit der Pflegekasse (§ 45b SGB XI)
(1) Die Abrechnung erfolgt im Rahmen des verfügbaren Entlastungsbetrags.
(2) Übersteigt die Vergütung das verfügbare Budget, ist der Differenzbetrag privat zu zahlen.
(3) KümmerKommando übernimmt keine Haftung für Ablehnungen oder Kürzungen durch die Pflegekasse.
§ 9 Terminabsagen und Ausfall
(1) Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden.
(2) Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen kann der Termin vollständig berechnet werden, sofern kein wichtiger Grund vorliegt.
(3) Bei Ausfall durch KümmerKommando entstehen keine Kosten.
§ 10 Mitwirkungspflichten der Kundinnen/Kunden
(1) Kundinnen/Kunden verpflichten sich, alle betreuungsrelevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
(2) Es ist sicherzustellen, dass:
- ein sicherer Zugang zur Wohnung besteht
- keine akute Gefährdung für Betreuungskräfte vorliegt.
(3) Änderungen der persönlichen oder gesundheitlichen Situation, die Einfluss auf die Betreuung haben, sind dem Dienst unverzüglich mitzuteilen.
§ 11 Haftung
(1) KümmerKommando haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet KümmerKommando nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Eine Haftung für Bargeld oder Wertsachen wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 12 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO.
(2) Einzelheiten regelt die separate Datenschutzerklärung von KümmerKommando.
§ 13 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von KümmerKommando.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
