Kosten & Pflegekasse – KümmerKommando Dortmund
Transparente Betreuung & Abrechnung nach § 45b SGB XI
Bei der Organisation von Betreuung spielen Kosten & Pflegekasse eine wichtige Rolle.
KümmerKommando steht für klare, transparente Preise und eine verständliche Abwicklung mit der Pflegekasse.
Wir unterstützen ältere Menschen und Angehörige bei der Nutzung der Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI – ohne Pflegeleistungen.
💶 Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Die Kosten richten sich nach:
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Art der Betreuung
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Dauer der Einsätze
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individuellem Unterstützungsbedarf
Abgerechnet wird in der Regel auf Stundenbasis oder über vereinbarte Pauschalen.
Alle Preise werden vorab transparent erläutert und schriftlich vereinbart.
🧾 Abrechnung über die Pflegekasse (§ 45b SGB XI)
Liegt ein Pflegegrad (1–5) vor, steht monatlich ein Betrag von 131 € Entlastungsbetrag zur Verfügung.
Dieser Betrag kann unter anderem für:
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Alltagsbegleitung
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Unterstützung im Haushalt
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Begleitung außer Haus
eingesetzt werden.
Hinweis:
KümmerKommando ist kein Pflegedienst und erbringt keine Pflege- oder medizinischen Leistungen.
🏦 Wie funktioniert die Abrechnung?
Je nach individueller Situation sind folgende Abrechnungsarten möglich:
✔ Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
Wir übernehmen die Abrechnung, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
✔ Kostenerstattung
Sie begleichen die Rechnung zunächst selbst und reichen diese bei der Pflegekasse ein.
Wir erklären Ihnen gern, welche Variante für Sie sinnvoll ist.
👥 Unterstützung für Angehörige
Viele Angehörige fühlen sich im Dschungel der Pflegekassenregelungen allein gelassen.
Wir unterstützen Sie bei:
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Fragen zum Entlastungsbetrag
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der Antragstellung
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der korrekten Abrechnung
Verständlich, transparent und ohne Fachbegriffe.
📄 Private Leistungen ohne Pflegegrad
Auch ohne Pflegegrad können unsere Leistungen privat in Anspruch genommen werden.
Die Abrechnung erfolgt transparent auf Basis der vereinbarten Leistungen und Zeiten.
🔍 Rechtliche Hinweise zu Kosten & Pflegekasse
KümmerKommando erbringt Leistungen im Bereich der Betreuung und hauswirtschaftlichen Unterstützung.
Es werden keine Leistungen der Grundpflege oder Behandlungspflege erbracht.
Alle Vereinbarungen erfolgen auf Grundlage eines Betreuungsvertrags.
Umsatzsteuerrechtlicher Hinweis zu den angebotenen Leistungen
Leistungen, die im Rahmen des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI erbracht werden, können gemäß § 4 Nr. 16 UStG von der Umsatzsteuer befreit sein, sofern sie als anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach geltendem Landesrecht erbracht werden.
Die Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht Nordrhein-Westfalen befindet sich derzeit in Beantragung.
Private Leistungen ohne Pflegegrad oder Leistungen außerhalb des Anwendungsbereichs des § 45b SGB XI werden im Rahmen der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG ohne Ausweis von Umsatzsteuer abgerechnet.
📍 Kosten & Pflegekasse in Dortmund
Als regionaler Betreuungsdienst in Dortmund stehen wir für kurze Wege, persönliche Beratung und klare Abläufe.
📞 Beratung & unverbindliches Erstgespräch
Gerne besprechen wir Ihre individuelle Situation und klären alle Fragen zu Kosten und Pflegekasse.
